SK-9 GmbH
Kompetenzzentrum
für Ausbildungen
und präventive Sprengstoffsuche
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Kompetenzorientierte Welpenförderung nach AK9®
Hundetrainer/innen, welche die
Bestätigung als Hundeausbilderin oder
Hundeausbilder nach Art. 203 Abs. 1
der Tierschutzverordnung vom 23.
April (TSchV) - “SKN-Diplom” -
besitzen, oder über vergleichbare
Kenntnisse und Fähigkeiten oder einen
Beruf mit vergleichbaren Voraussetzungen
nach Art. 199 Abs. 3 TSchV verfügen, und
zusätzlich die Welpenförderung
Ausbildung nach SK-9 GmbH
nachweisen können, erfüllen die
notwendigen fachspezifischen
Anforderungen für die Bewilligung in der
Welpenförderung.